Verwaltungsgericht Lüneburg: Anfechtung von Prüfungsbewertungen
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 9. Dezember 2024 eine Klage auf Neubewertung von Klausuren des Zweiten Juristischen Staatsexamens abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt zwar die hohen rechtlichen Hürden für Prüfungsanfechtungen, zeigt aber zugleich deutlich, unter welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Überprüfung erfolgversprechend sein kann.
Das Gericht stellt klar, dass Prüfungsbewertungen nur eingeschränkt überprüfbar sind. Prüfern steht insbesondere bei der Benotung, der Schwerpunktsetzung und der Gewichtung einzelner Aspekte ein weiter Bewertungsspielraum zu. Voll überprüfbar bleiben jedoch fachliche Fehler, etwa wenn vertretbare rechtliche Lösungen als falsch bewertet oder methodische Ansätze unzutreffend beanstandet werden. Ebenso müssen Prüfer ihre Bewertungen nachvollziehbar begründen und dürfen keine sachfremden Erwägungen anstellen.
Im strafrechtlichen Teil der Entscheidung macht das Gericht deutlich, dass eine Prüfungsanfechtung nur dann Erfolg haben kann, wenn die fachlich vertretbare Argumentation tatsächlich in der Klausur selbst angelegt ist. Nachgeschobene Begründungen im Gerichtsverfahren reichen nicht aus. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass Gerichte sehr genau prüfen, ob Prüfer die konkrete Klausurlösung korrekt erfasst und rechtlich zutreffend eingeordnet haben.
Auch zur verwaltungsrechtlichen Klausur hebt das Gericht hervor, dass die Anforderungen an Vollständigkeit, Struktur und Schwerpunktsetzung zwar dem Bewertungsspielraum unterliegen, dieser Spielraum aber nicht schrankenlos ist. Ein Bewertungsfehler kann insbesondere dann vorliegen, wenn Prüfer einen falschen Erwartungshorizont zugrunde legen, die Aufgabenstellung verkennen oder einzelne Aspekte mehrfach negativ berücksichtigen.
Das Gericht setzt sich ausführlich mit diesen Einwänden auseinander und zeigt damit, dass entsprechende Rügen ernsthaft geprüft werden. Die Entscheidung verdeutlicht insgesamt: Prüfungsanfechtungen sind kein aussichtsloses Unterfangen, sondern können Erfolg haben, wenn sie sorgfältig vorbereitet sind, sich auf konkrete Bewertungsfehler stützen und eng an der tatsächlichen Klausurbearbeitung ansetzen.
Eine fundierte rechtliche Analyse der Korrekturen und der Aufgabenstellung ist dabei entscheidend.
