Rechtsmittel der Inselgemeinde Langeoog gegen die Aufhebung von Zweitwohnungsteuer - beschieden durch das Verwaltungsgericht Oldenburg - erfolglos
Pressemitteilung des OVG Lüneburg vom 05.06.2026
Der 9. Senat hat mit Beschluss vom 3. Juni 2026 (Az.: 9 LA 41/25) den Antrag auf Zulassung der Berufung der Inselgemeinde Langeoog gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 11. März 2025 (Az.: 3 A 3402/23) betreffend die Erhebung von Zweitwohnungsteuern auf Grundlage der Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog abgelehnt.
Die Kläger sind Inhaber einer Zweitwohnung auf der Insel Langeoog und haben Klage gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern erhoben. Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit seinem Urteil vom 11. März 2025 stattgegeben und den Zweitwohnungsteuerbescheid für das Jahr 2024 aufgehoben, weil der Zweitwohnungsteuerbescheid auf einer unwirksamen Satzung der Inselgemeinde Langeoog beruhe und weil die der Steuerbemessung zugrundeliegende Schätzung des jährlichen Mietaufwands rechtlichen Anforderungen nicht genüge (vgl. auch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 24.3.2025).
