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OVG-Urteil zu Zweitwohnungsteuer (9 LB 189/20)

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 19. April 2023 (Az. 9 LB 189/20) die Rechtmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer für eine Ferienwohnung in einer Küstenstadt bestätigt. Die Eigentümer klagten gegen Steuerfestsetzungen für 2012 bis 2016, da sie die Wohnung als reine Kapitalanlage sahen und einen Vermittlungsvertrag vorlegten, der Eigennutzung ausschließen sollte. Das Gericht stellte jedoch eine Mischnutzung fest: Der Vertrag war nicht eindeutig bindend genug, und eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit bestand weiterhin.

Bedeutung für Kommunen

Dieses Urteil bietet Kommunen klare Orientierung bei Zweitwohnungsteuersatzungen. Sie können unwirksame Satzungen rückwirkend durch neue ersetzen, solange Steuerpflichtige nicht schlechter gestellt werden (§ 2 Abs. 2 NKAG), und so laufende Bescheide heilenden. Zulässig ist der Maßstab aus ortsüblicher Jahresnettokaltmiete (geschätzt über Mietspiegel) multipliziert mit einem Nutzungsfaktor für Mischnutzung sowie ein Steuersatz von 14 Prozent.

Vermittlungsverträge müssen streng geprüft werden, da nur ein klarer und wirksamer Ausschluss der Eigennutzung von der Steuerpflicht befreit.

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